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Rund um abgesichert mit unserer BU-Versicherung für Schulkinder

Bereits ab einem Alter von zehn Jahren kann die BU-Versicherung von Swiss Life für Schulkinder an weiterführenden Schulen abgeschlossen werden. Mit der BU-Versicherung von Swiss Life haben Eltern die ideale Begleiterin für ihr Kind, da sie sich individuell an die jeweiligen Lebensbedürfnisse anpassen lasst.
Eine private Berufsunfahigkeitsversicherung für Schulkinder ist sinnvoll, da z. B. die Vollzeitbetreuung eines Kindes, Rehamaßnahmen oder Nachhilfe die finanziellen Mittel der Familienmitglieder stark beeinflussen können. Dies wird vielen Eltern häufig erst bewusst, wenn das Leben des eigenen Kindes aus gesundheitlichen Gründen aus dem Takt gerät.
Jetzt Vertriebschancen nutzen: rund fünf Millionen Schülerinnen und Schüler starten auf weiterführenden Schulen in das neue Schuljahr und sind somit im Fokus für lhre Beratung zu einer BU-Absicherung.1


Jetzt erfahren, welche Mehrwerte unsere BU-Versicherung für Schulkinder bietet

Budgetschonender BU-Stufenplan Besserstufungsmöglichkeit Nachversicherungsmöglichkeiten Akuthilfe bis zu zwölf Monate
Von Anfang an besteht ein vollumfänglicher Schutz, auf Wunsch auch mit einem reduzierten Beitrag während der ersten Jahre der Versicherung.
Für Schülerinnen und Schüler kann eine BU-Rente in Höhe von bis zu 1.000 Euro abgesichert werden, ab der 11. Klasse sogar bis zu 1.300 Euro.
Bei einem Schulwechsel bzw. Wechsel in einen risikoärmeren Beruf oder dem Studienstart kann man die bisherige Einstufung durch Swiss Life überprüfen lassen – so kann der Beitrag günstiger werden. Und das Besondere: Beim Wechsel in einen risikoreicheren Beruf steigt der Beitrag nicht.
Neben der Berufsunfähigkeit kann für Schulkinder, die am Unterricht an einer allgemeinbildenden, weiterführenden Schule teilnehmen, mit der AU-Option auch eine Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden. Mit der „care"-Option (plus) stehen für Schulkinder ab 15 Jahren maßgeschneiderte Zusatzbausteine für eine Pflegeabsicherung zur Verfügung. 
Schüler/-innen erhalten eine Akuthilfe in Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten, wenn eine der definierten schweren Krankheiten2 diagnostiziert wurde. Der Leistungsanspruch endet nicht, auch wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb dieser Zeit verbessert.

2 Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit oder Verlust der Sprache.


Spezielle Definition der Berufsunfähigkeit für Schüler/-innen

Betrachtet wird dabei, ob die Schülerin bzw. der Schüler außerstande ist, am bisherigen Schulunterricht an einer allgemeinbildenden Schule teilzunehmen. Eine abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform ist ausgeschlossen. Nimmt die Schülerin bzw. der Schüler zwar am bisherigen Schulunterricht weiter teil, kann dies aber nur mit sonderpädagogischer Förderung oder besucht sie bzw. er eine Förderschule, liegt ebenfalls Schulunfähigkeit vor.


Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Schüler/-innen sinnvoll?

Einfacher Zugang Preiswerte Beiträge Lückenloser Schutz
  • In der Regel sind Schüler/-innen gesund
  • Es bestehen kaum Vorerkrankungen
  • Die Freizeitaktivitäten sind kaum risikorelevant
  • Weniger Risikozuschläge und Ausschlüsse
  • Je jünger, desto günstiger sind die Beiträge
  • Dauerhaft günstiger Beitrag – unabhängig vom später ausgeübten Beruf
  • Der BU-Schutz begleitet ein Erwerbsleben lang
  • Weltweit und rund um die Uhr abgesichert
  • Verschiedene Zusatz-Optionen (care-Option (plus), Schwere-Krankheiten-Option)

Welche besonderen Vorteile bieten die Branchenlösungen durch ihre Zielgruppenorientierung?

Exklusiver Zugang und maßgeschneiderte Vorsorgelösungen mit den drei großen Branchenlösungen

Die Branchenlösungen MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex) ermöglichen Beschäftigten der der MetallRente, KlinikRente oder IG BCE (ChemieRente) angeschlossenen Branchen sowie ihren Familenangehörigen eine zielgruppengerechte Absicherung der Arbeitskraft.


Der 12-jährige Schüler Jakob A. besucht die 6. Klasse der Realschule. Nach einem Fahrradunfall war sein gewohnter Schulrhythmus schlagartig unterbrochen. Aufgrund der komplexen Knochenfrakturen am rechten Arm, an der rechten Schulter und an beiden Beinen konnte er sieben Monate nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen. Seine Eltern hatten enorme finanzielle Einbußen, da die Mutter die Arbeitszeit reduzieren musste, um Jakob zu betreuen. Des Weiteren fielen noch zusätzliche Kosten für Rehamaßnahmen und Nachhilfe an.

Die monatliche vereinbarte Swiss Life BU-Rente ermöglicht Jakob und seiner Familie ein selbstbestimmtes Leben.3

Der 13-jährige Schüler Finn M. besucht die 7. Klasse der Mittelschule. Finns Mutter ist in der Metall-Branche beschäftigt und hat sich selbst sowie ihren Ehemann, Finn und seine ältere Schwester, die studiert, über MetallBerufsunfähigkeitsschutz abgesichert. Eine Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität (ADHS) führten dazu, dass Finn nur noch mit sonderpädagogischer Unterstützung am Schulunterricht teilnehmen kann. Diese sonderpädagogische Unterstützung verursachte (zusätzliche) Kosten für Finns Familie.

Die monatlich vereinbarte BU-Rente ermöglicht Finn sowie seiner Familie ein selbstbestimmtes Leben und die Teilnahme am Schulunterricht.3

Die 16-jährige Schülerin Mia B. besucht die 11. Klasse des Gymnasiums. Mias Vater ist in der Chemie-Branche beschäftigt und hat sich selbst sowie seine Ehefrau, Mia und deren älteren Bruder, der eine Ausbildung macht, über BU Flex abgesichert. Mia leidet aufgrund einer
FSME-Erkrankung durch einen Zeckenbiss an epileptischen Anfällen sowie Schluck- und Sprechstörungen. Durch ihre Erkrankung kann Mia nur noch mit sonderpädagogischer Unterstützung am Schulunterricht teilnehmen.

Swiss Life hat die monatlich vereinbarte BU-Rente für 15 Monate bezahlt, Mia sowie ihrer Familie ein selbstbestimmtes Leben und die Teilnahme am Schulunterricht ermöglicht.3


Swiss Life Lebensversicherung SE Niederlassung für Deutschland

Zeppelinstraße 1
85748 Garching b. München

marktbearbeitung@swisslife.de


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Bestens bewertet - die BU-Lösungen von Swiss Life


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Fußnoten

1 Quelle: Statista, 2023 (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3377/umfrage/anzahl-der-schueler-nach-einzelnen-schularten/).
3 Bei allen Leistungsfällen handelt es sich um fikitive Leistungsfälle. Die Entscheidung, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, sowie die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgt jeweils im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Aus den genannten Beispielen können daher keine Rechte für andere Leistungsfälle abgeleitet werden. Die Produkthighlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und den mit der jeweiligen Gesellschaft getroffenen Vereinbarungen.